LaenderDaten

Navigationslinks überspringenLänderdaten > Ressourcen > Glossar > Arbeitsmarkt > Arbeitslosenstatistik

Responsive Ad

Arbeitslosenstatistik

Die Arbeitslosenstatistik ist eine Wirtschaftsstatistik, die das quantitative Ausmaß der Arbeitslosigkeit anhand der Anzahl der Arbeitslosen (Arbeitslosenstand) sowie der Arbeitslosenquote erfasst. Sie gilt mit der Erwerbsquote als einer der sozial bedeutendsten wirtschaftlichen Indikatoren.

Statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit in Deutschland

Die Arbeitslosigkeit in Deutschland wird – wie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – einheitlich durch Vorgaben von Eurostat ermittelt.

Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote (genauer: die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen) ist eine volkswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil der registrierten Arbeitslosen an der Summe ziviler Erwerbspersonen (das heißt alle Erwerbstätigen und Arbeitslose), welche weitgehend durch die Bevölkerungsgröße definiert ist, wiedergibt:

Arbeitslosenbestand: Offiziell registrierte Arbeitslosigkeit/Gemeldete Arbeitslosigkeit

Die Berechnung der registrierten Arbeitslosigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Definition der Zählkriterien (wer gilt als arbeitslos?) bestimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Unter registrierter Arbeitslosigkeit wird in Deutschland allgemein die Zahl der Arbeitslosen verstanden, die bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind. Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als 15 Stunden arbeiten will und jünger als das jeweilige Rentenalter ist. Darüber hinaus muss die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Mit Verweis auf die Verfügbarkeit zählt nach § 16 Absatz 2 SGB III nicht als arbeitslos, wer an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Personen, die arbeitsunfähig erkrankt sind.

Nicht in der Arbeitslosenstatistik enthaltene Unterbeschäftigung

Die offizielle Zahl der Arbeitslosen erfasst die Unterbeschäftigung nicht vollständig. Die Höhe der Untererfassung schwankt je nach Definition der Unterbeschäftigung. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beziffert die Differenz zwischen Unterbeschäftigung und offiziell registrierter Arbeitslosigkeit im Jahr 2008 auf 1,2 Millionen Menschen bei einer registrierten Arbeitslosigkeit von rund 3,3 Millionen Menschen. Die Untererfassung setzt sich zusammen aus rund 700.000 Personen in der Stillen Reserve in Maßnahmen und rund 500.000 in der Stillen Reserve im engeren Sinne.

Im Juli 2012 betrug die Zahl aller Unterbeschäftigten einschließlich der offiziell arbeitslos Gemeldeten in Deutschland laut einer Analyse des Statistischen Bundesamts 7,4 Millionen Erwerbsfähige.

Registrierte Arbeitslose, die nicht arbeitssuchend sind

Die Meldung bei der Arbeitsagentur als Arbeitsloser ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und anderen Leistungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. Daher melden sich auch Personen arbeitslos (und tauchen somit in der Arbeitslosenstatistik auf), die die Grundvoraussetzung, aktiv Arbeit zu suchen, nicht erfüllen. Sie tun dies aus freier Entscheidung oder weil keine andere Möglichkeit der sozialen Sicherung besteht. In der Regel fordert die Arbeitsagentur vom Leistungsempfänger Bewerbung- und Vorstellungsnachweise. Das Nicht-Nachweisen der aktiven Arbeitssuche kann zur Sperrung des Arbeitslosengeldes führen. Auch diese Fälle fallen dann aus der Arbeitslosenstatistik.

Erwerbslosenquote

Die Erwerbslosenquote ist von den jeweiligen nach nationalen Kriterien festgelegten Zahlen abzugrenzen. Die Erwerbslosenquote wird in Deutschland vom Statistisches Bundesamt nach den international vergleichbaren Kriterien der ILO ermittelt und monatlich im Rahmen der „ILO-Arbeitsmarktstatistik“ veröffentlicht. Prinzipiell erfolgt die Berechnung wie bei der Arbeitslosenquote: Die Erwerbslosenquote stellt den Anteil Erwerbsloser an allen Erwerbspersonen (bestehend aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen) dar.

Die Untersuchung des Statistisches Bundesamtes kennt die Unterschiede zwischen registrierten und nicht registrierten Arbeitslosen nicht. Im Gegensatz zu den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit werden hier auch nicht gemeldete Arbeitssuchende erfasst. Als erwerbslos im Sinne der ILO-Statistik gilt jede Person zwischen 15 und 74 Jahren, die weniger als eine Stunde pro Woche erwerbstätig ist, sich in den vier Wochen vor der Befragung aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht hat und für diese Arbeit binnen zwei Wochen zur Verfügung steht. Die Gesamtzahl der Erwerbslosen wird anhand einer Stichprobe hochgerechnet. Damit ist die stille Reserve automatisch erfasst, hingegen fallen geringfügig Beschäftigte (Minijob) heraus. Ebenso Arbeitslose, die sich allein zum Bezug von Arbeitslosengeld arbeitslos gemeldet haben. Die Erwerbslosenzahl des Statistischen Bundesamtes liegt zumeist rund eine Million unter der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahl (Erwerbslose im Januar 2005: 3,99 Millionen, Arbeitslose 5,04 Millionen).

Saisonbereinigte Arbeitslosenzahl

Weil die Zahl der Arbeitslosen insbesondere durch Entlassungen im Bau- und Gaststättengewerbe und in der Landwirtschaft saisonal stark schwankt, wird von der Bundesagentur für Arbeit parallel zur Zahl der Arbeitslosen noch eine saisonbereinigte Arbeitslosenzahl vorgelegt, um jahreszeitlich unabhängige Trends bestimmen zu können. Dabei werden jahreszeitliche Einflüsse anhand der langjährigen Erfahrungen herausgerechnet. Diese Saisonbereinigung wird vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt. 


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis