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Copyrightvermerk & Quellen
Der überwiegende Teil der hier verwendeten
Mediendateien stammt aus dem CIA World Factbook und ist
nach amerikanischem Recht Public Domain, d. h. sie können frei verwendet
werden. Hier der entsprechene Vermerk:
The Factbook is in the public domain. Accordingly, it may be
copied freely without permission of the Central Intelligence Agency
(CIA). The official seal of the CIA, however, may NOT be copied
without permission as required by the CIA Act of 1949 (50 U.S.C.
section 403m). Misuse of the official seal of the CIA could result
in civil and criminal penalties.
Eine weitere US-Government Agency von der wir
viel Material verwenden ist die NASA. Auch dieses
Material ist normalerweise nach amerikanischem Recht Public Domain.
Näheres dazu finden Sie hier: http://www.nasa.gov/audience/formedia/features/MP_Photo_Guidelines.html.
Eine weitere Quelle ist die Wikimedia
Commons, deren Werke aber mitnichten alle Public domain oder gemeinfrei sind,
sondern den verschiedensten Nuancen des Coyrightrechtes unterliegen.
Alle diese Werke sind besonders gekennzeichnt und verlinkt auf den
ensprechenden Copyrightvermerk in der Wikipedia Commons.
Nicht alle Bilder
sind gemeinfrei, sondern haben Lizenzvermerke wie z.B. den folgenden:
I, the copyright holder of this work, hereby publish it under
the following licenses:Permission is granted to copy, distribute
and/or modify this document under the terms of the GNU Free
Documentation License, Version 1.2 or any later version published by
the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, no
Front-Cover Texts, and no Back-Cover Texts. A copy of the license is
included in the section entitled "GNU Free Documentation License".
Wir halten uns an diese
Lizenzbestimmungen, bitte tun Sie es auch!
Weitere Informationen zur Verwendung von Bildern
und Grafiken aus der
Wikimedia Commons finden Sie hier:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Weiterverwendung
Der EuGH hat am 21. Oktober 2014 (Az. C-348/13) eine grundlegende Entscheidung zum Einbinden von youTube-Videos getroffen. Die Richter
entschieden, dass das Einbinden eines Youtube-Videos auf einer anderen
Webseite grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
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die von anderen Anbietern kostenfrei angeboten werden. Als da wären:
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