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Erwerbslosigkeit

Als erwerbslos gilt jede Person im Alter von 15 bis 74 Jahren, die in einem definierten Zeitraum nicht erwerbstätig war, aber aktiv nach einer Tätigkeit sucht.

Abgrenzung zur Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit sind keine Synonyme. In der Arbeitsmarktstatistik nach dem Drittes Buch Sozialgesetzbuch und der Statistik nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) der UN gelten jene Personen als arbeitslos oder erwerbslos, die ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen. Dass trotzdem die Arbeitslosigkeit der SGB-Arbeitsmarktstatistik höher ausfällt als die Erwerbslosigkeit des ILO-Erwerbsstatuskonzepts resultiert daraus, dass die Begriffsmerkmale unterschiedlich definiert sind und mit verschiedenen Methoden erhoben werden. Die Unterschiede sind insbesondere in der Altersabgrenzung, aktiven Arbeitssuche, Verfügbarkeit, dem Einstunden-Kriterium und der Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu sehen.

Allein das Einstunden-Kriterium zeigt die Unterschiede deutlich auf. Während die ILO jeden als erwerbstätig und damit nicht als erwerbslos zählt, der in der Woche wenigstens eine Stunde erwerbstätig war, liegt die Schwelle des SGB III bei über 15 Wochenstunden. Diese Unterschiede führen zu verschiedenen Quoten. So lag im September 2016 in Deutschland die Erwerbslosenquote bei 3,8 %, während die Arbeitslosenquote 5,9 % erreichte.


Siehe auch

Weblinks

Quellen