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Arbeitslosigkeit
Unter Arbeitslosigkeit versteht man in der Volkswirtschaftslehre das Fehlen von erwerbsorientierten Beschäftigungsmöglichkeiten für einen Teil der arbeitsfähigen und beim bestehenden Lohnniveau arbeitsbereiten Personen. Statistisches Pendant sind die offenen Stellen.
Die Arbeitslosigkeit betrifft den Produktionsfaktor Arbeit, dessen Preis als Lohn bezeichnet wird und sich auf dem Arbeitsmarkt durch Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage bildet.
Markttechnisch ausgedrückt ist die Arbeitslosigkeit der Überschuss des Arbeitsangebots über die Arbeitsnachfrage.
Arten von Arbeitslosigkeit
Folgende Arten von Arbeitslosigkeit werden unterschieden:
- Friktionelle Arbeitslosigkeit entsteht beim Übergang von einer Arbeitsstelle zu einer anderen, ist in der Regel nur von kurzer Dauer und auch in Phasen einer Vollbeschäftigung unvermeidlich.
- Saisonale Arbeitslosigkeit ergibt sich im Jahresverlauf aufgrund von Klimabedingungen (z. B. Arbeitslosigkeit im Winter in der landwirtschaft oder der Bauwirtschaft) oder aufgrund von Nachfrageschwankungen (z. B. in der Gastronomie).
- Konjunkturelle Arbeitslosigkeit ist eine Folge von Konjunkturschwankungen. Bei Mangel an Absatzmöglichkeiten entlassen die Unternehmen im Abschwung Arbeitskräfte, die sie im Aufschwung idealerweise wieder einstellen.
- Strukturelle Arbeitslosigkeit: Sie ist das Ergebnis fortdauernder Strukturkrisen (Ruhrgebiet).
- Als Sockelarbeitslosigkeit (Bodensatzarbeitslosigkeit) wird der Anteil der Arbeitslosigkeit bezeichnet, der selbst unter günstigsten konjunkturellen Bedingungen nicht abgebaut werden kann. Dieser besteht aus friktioneller und struktureller Arbeitslosigkeit. Konkret umfasst diese Gruppe von Arbeitslosen also solche, die aufgrund von Qualifikation, Alter, Gesundheitszustand, Wohnort oder mangelndem Arbeitswillen nicht oder zumindest nicht sofort einen Arbeitsplatz finden und annehmen. Niedrig ist die Sockelarbeitslosigkeit vor allem in Schwellenländern.
Versteckte Arbeitslosigkeit
Der Begriff versteckte oder verdeckte Arbeitslosigkeit bezeichnet den Anteil der Arbeitslosigkeit, der nicht in Statistiken über Arbeitslosigkeit erfasst wird. Darunter wird vor allem die stille Reserve verstanden, nämlich Arbeitslose, die nicht bei den Behörden als arbeitslos registriert sind. Der Grund dafür kann beispielsweise darin liegen, dass von den Betroffenen eine Meldung bei den Behörden als arbeitslos für überflüssig gehalten wird, etwa weil sie ohnehin keinen Anspruch auf Leistungen hätten und weil sie die Vermittlung eines Arbeitsplatzes durch die Behörden als unwahrscheinlich ansehen. Häufig werden auch Arbeitssuchende in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder in behördlich angeordneten Umschulungsmaßnahmen, die meist ebenfalls nicht in der Arbeitslosenstatistik erfasst sind, zur versteckten Arbeitslosigkeit gezählt. Darüber hinaus kann sich versteckte Arbeitslosigkeit auch darin äußern, dass Arbeitskräfte zwar einen Arbeitsplatz haben, jedoch nicht ausgelastet sind.
Arbeitslosenstatistik
Die Messung von Arbeitslosigkeit setzt eine bestimmte Theorie des Arbeitsmarktes voraus. Die dabei gebildeten Messkategorien müssen auf die Zwecke bezogen gesehen werden, die durch die betreffende statistische Erhebung erfüllt werden soll.
Da insbesondere die Beschäftigungslosigkeit in vielen Ländern anders definiert wird, sind die nationalen Arbeitslosenstatistiken nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Wer beispielsweise in den Niederlanden nur 1 Stunde in der Woche beschäftigt ist, gilt nicht mehr als arbeitslos. In den meisten europäischen Ländern existieren daher zwei Arbeitslosenstatistiken: Eine nach nationaler und eine nach internationaler Definition.