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Erwerbsquote
Die Erwerbsquote bezeichnet als volkswirtschaftliche Kennzahl den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose) an der Einwohnerzahl im gleichen Altersbereich, oftmals aber nicht immer bezogen auf die 15- bis 64-Jährigen. Sie unterscheidet sich von der Erwerbstätigenquote (Beschäftigungsquote), die nur Personen erfasst, die Arbeit haben.
Je nach Referenzbevölkerung wird unterschieden zwischen:
- Bruttoerwerbsquote: Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtheit der Wohnbevölkerung.
- Standardisierte Erwerbsquote: Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung ab einem bestimmten Mindestalter (in der Regel 15 Jahre).
- Nettoerwerbsquote: Anteil der Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung in einem erwerbsfähigen Alter (in der Regel 15 Jahre bis gesetzliches Rentenalter).