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Wohnbevölkerung
Unter Wohnbevölkerung
versteht man in der
Bevölkerungsstatistik alle Einwohner und Personen, die am maßgebenden
Ort ihre alleinige Wohnung haben beziehungsweise bei Einwohnern, die mehrere
Wohnsitze
haben, nur diejenigen, die vom maßgebenden Ort aus ihrer Arbeit, Ausbildung
oder Schulbildung nachgehen. Die Zählung der Wohnbevölkerung erfolgt über
Volkszählungen.
Definition
Bei dem heute von den meisten
Statistischen Ämtern nicht mehr verwendeten Begriff zählen also nur
solche Personen als Einwohner, die am maßgebenden Ort ihren überwiegenden
Aufenthalt haben. Die Frage, ob es sich hierbei um die
Haupt- oder
Nebenwohnung handelt ist hier nicht maßgebend. Da in Universitätsstädten
die Studenten meist nur mit einer Nebenwohnung gemeldet sind, ist dies
unerheblich. Sie zählen bei der Wohnbevölkerung mit, weil sie in der Regel
noch bei ihren Erziehungsberechtigten angemeldet sind.
Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie Angehörige
des Grenzschutzes und der Polizei in Gemeinschaftsunterkünften werden der
Wohnbevölkerung ihrer Standortgemeinde zugerechnet. Dagegen werden Soldaten
im Grundwehrdienst oder auf Wehrübung zur Wohnbevölkerung der Gemeinde
gezählt, in der sie vor ihrer Einberufung wohnten. Ausgenommen sind
Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der
diplomatischen und
konsularischen
Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Bei der Volkszählung am 17. Mai
1939 rechneten auch die ihrer Dienstpflicht nachgehenden Soldaten sowie die
Arbeitsmänner und Arbeitsmaiden (dienstpflichtige Frauen) im
Reichsarbeitsdienst zur Wohnbevölkerung der Garnisonsgemeinde und nicht
der Heimatgemeinde.
Geschichte
Die Erfassung der Einwohner nach der Definition der
„Wohnbevölkerung“ wurde im
Deutschen Reich mit dem Datum der Volkszählung vom 16. Juni 1925 (in
Österreich ab 1923) eingeführt und ersetzte die bei der Zählung am 1.
Dezember 1871 (in Österreich ab 1869) zum ersten Mal verwendete Methode nach
der Definition „Ortsanwesende Bevölkerung“. Dieser heute meist nicht mehr
verwendete Begriff beinhaltet alle Einwohner, die sich an einem bestimmten
Stichtag an dem maßgebenden Ort aufgehalten haben, einschließlich der
Militärpersonen. Dies führte vor allem zu Problemen bei Personen, die sich
auf Reisen befanden und somit gelegentlich sowohl an ihrem Aufenthaltsort
und oftmals auch noch an ihrem eigentlichen Wohnort gezählt wurden
(Doppelzählung). Frühere Methoden der Erfassung der Bevölkerung waren nach
uneinheitlichen Erhebungsverfahren durchgeführt worden.
Der Begriff „Wohnbevölkerung“ wurde im geltenden
Melderecht durch den Begriff „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“
(Hauptwohnsitz) ersetzt (§ 7 der Meldeordnung der
DDR vom 15. Juli 1965, § 12 des Melderechtsrahmengesetzes der
Bundesrepublik Deutschland vom 16. August 1980 und § 1 des Meldegesetzes
Österreichs von 1991). Die Meldeordnung der DDR von 1965 trat am 1. Januar
1966 in Kraft. Die neuen Gesetze auf Basis des Melderechtsrahmengesetzes von
1980 wurden in der Bundesrepublik in den einzelnen Bundesländern ab 1. April
1983 und nach der
Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern ab 3. Oktober 1990
eingeführt. In Österreich trat das Meldegesetz von 1991 am 1. Januar 1995 in
Kraft.
Zur „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ zählen
Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige beziehungsweise ihre
Hauptwohnung haben. Für Verheiratete mit mehreren Wohnungen, die nicht
dauernd getrennt (die also gemeinsam in einem Haushalt) leben, gilt die
Wohnung als Hauptwohnung, die sie als vorwiegend benutzte Wohnung gemeldet
haben. Für alle übrigen Personen mit mehreren Wohnungen gilt die vorwiegend
benutzte Wohnung als Hauptwohnung. Da Studenten oftmals nur einen
Zweitwohnsitz in der Universitätsstadt haben, werden diese somit von den
Statistischen Ämtern im Gegensatz zur Definition "Wohnbevölkerung" nicht zu
den Einwohnern des maßgebenden Ortes gerechnet.
Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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