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Kriminalität
Der Begriff der Kriminalität (von lat. crimen „Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen“) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition der Straftat. Während sich die „Straftat“ oder der materielle Verbrechensbegriff jedoch eher an dem individuellen Verhalten misst, werden mit „Kriminalität“ die Straftaten als Gesamtphänomen (Makrophänomen) bezeichnet.
Kriminalität wird in vielen Regionen der Erde zumindest seit Jahrzehnten statistisch erfasst. Ein Beispiel ist die deutsche polizeiliche Kriminalstatistik. Ein Gegenbeispiel sind Afrika und Ozeanien, wo — wenn überhaupt — Statistiken erst seit wenigen Jahren vorliegen.
Kriminalstatistiken sind amtliche kriminologische Statistiken, die strafbares und rechtswidriges Verhalten quantitativ erfassen und regional, z. B. auf Bundesländer oder auf ein Staatsgebilde, begrenzt sind.
Kriminalstatistiken erscheinen anonym, um einen Überblick über die Kriminalitätslage zu bringen. Dabei können die Kriminalitätsstatistiken nicht zur Diagnose oder zur Prognose verwendet werden, denn das abgebildete Kriminalitätsgeschehen zeigt lediglich die polizei- und justizbekannten Taten auf (so genanntes Hellfeld).