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Länderfinanzausgleich

Der Länderfinanzausgleich ist ein staatsorganisationsrechtlicher Mechanismus in der Bundesrepublik Deutschland zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und Ländern; sie sollen so mit den zur Erfüllung ihrer jeweiligen Staatsaufgaben notwendigen Mitteln ausgestattet werden.

Der Begriff „Länderfinanzausgleich“ wird in zwei Ausprägungen verwendet:

  • Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn bezeichnet den Ausgleichsmechanismus der Länder untereinander.

  • Der Länderfinanzausgleich im weiteren Sinn bezeichnet darüber hinaus das gesamte finanzielle Ausgleichssystem zwischen Bund und Ländern.

Ausgaben und Einnahmen

Länderfinanzausgleich/Bundesergänzungszuweisungen
Länder Ausgleichsberechtigte Länder Ausgleichspflichtige Länder Bundesergänzungszuweisungen
2012 2013 2012 2013 2012 2013
Millionen Euro
Ausgleichsvolumen 7 891 8 424 7 891 8 424 11 399 10 947
Baden-Württemberg - - 2 765 2 415 - -
Bayern - - 3 797 4 307 - -
Brandenburg 543 518 - - 1 458 1 349
Hessen - - 1 304 1 702 - -
Mecklenburg-Vorpommern 453 461 - - 1 096 1 024
Niedersachsen 178 107 - - 59 0
Nordrhein-Westfalen 435 691 - - 160 340
Rheinland-Pfalz 256 242 - - 185 177
Saarland 94 137 - - 113 130
Sachsen 961 995 - - 2 540 2 367
Sachsen-Anhalt 550 559 - - 1 552 1 444
Schleswig-Holstein 134 168 - - 124 144
Thüringen 542 543 - - 1 439 1 339
Berlin 3 224 3 328 - - 2 443 2 341
Bremen 521 588 - - 230 249
Hamburg - 88 25 - - 43

- = Nichts vorhanden.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Weitere Daten zum Länderfinanzausgleich und zu den Bundesergänzungszuweisungen finden Sie unter: Bundesministerium der Finanzen .

Quelle: destatis.de

 

Kritik

Sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch seitens der größten Geberländer wird der Länderfinanzausgleich heftig kritisiert.

Das Hauptargument gegen den Länderfinanzausgleich ist, dass er die finanziell problematische Lage von langfristigen Nehmerländern weiter zementiere. Durch die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs würden Nehmerländern die ökonomischen Anreize genommen, selbst Anstrengungen zu unternehmen, ihre eigene Finanzen zu stabilisieren. Statt dessen würden sie sich mit einer dauerhaften Subventionierung der Geberländer arrangieren. So hätten defizitäre Länder weder einen Anreiz, ihre Ausgaben und Kosten entsprechend zu senken, noch einen Anreiz, ihre Einnahmen und Steuern zu steigern. Insofern sehen die Kritiker eine grundsätzliche Wettbewerbsfeindlichkeit des Systems.

Von Seiten der Geberländer gibt es deswegen von Zeit zu Zeit Bestrebungen, das System des Finanzausgleichs so zu ändern, dass insbesondere dauerhafte Nehmerländer Anreize erhalten, ihre Finanzposition überhaupt zu stabilisieren und aus dem dauerhaften Nehmerstatus herauszukommen.

Nicht selten beschließen Bundesländer, in denen ein Regierungswechsel stattgefunden hat, in ihrem ersten Regierungsjahr eine hohe Neuverschuldung. Dieses nehmen die größten drei aktuellen Geber-Bundesländer zum Anlass, Reformen am Länderfinanzausgleich zu fordern. Da die Nehmerländer nicht bereit waren, zugunsten einer verbesserten Anreizwirkung auf einen Teil ihrer finanziellen Vorteile im System zu verzichten, waren konsensorientierte Modifikationen des Systems im Sinne der Kritiker nicht möglich. Eines solches Konsenses hätte es aber bedurft, um das System ändern zu können.


Quellen


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