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Länderfinanzausgleich
Der Länderfinanzausgleich ist ein
staatsorganisationsrechtlicher Mechanismus in der Bundesrepublik
Deutschland zur Umverteilung finanzieller Mittel zwischen Bund und
Ländern; sie sollen so mit den zur Erfüllung ihrer jeweiligen
Staatsaufgaben notwendigen Mitteln ausgestattet werden.
Der Begriff „Länderfinanzausgleich“ wird in zwei
Ausprägungen verwendet:
-
Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinn
bezeichnet den Ausgleichsmechanismus der Länder untereinander.
-
Der Länderfinanzausgleich im weiteren
Sinn bezeichnet darüber hinaus das gesamte finanzielle
Ausgleichssystem zwischen Bund und Ländern.
Ausgaben und Einnahmen
Länderfinanzausgleich/Bundesergänzungszuweisungen
Länder |
Ausgleichsberechtigte Länder |
Ausgleichspflichtige Länder |
Bundesergänzungszuweisungen |
2012 |
2013 |
2012 |
2013 |
2012 |
2013 |
Millionen
Euro |
Ausgleichsvolumen |
7 891 |
8 424 |
7 891 |
8 424 |
11 399 |
10 947 |
Baden-Württemberg |
- |
- |
2 765 |
2 415 |
- |
- |
Bayern |
- |
- |
3 797 |
4 307 |
- |
- |
Brandenburg |
543 |
518 |
- |
- |
1 458 |
1 349 |
Hessen |
- |
- |
1 304 |
1 702 |
- |
- |
Mecklenburg-Vorpommern |
453 |
461 |
- |
- |
1 096 |
1 024 |
Niedersachsen |
178 |
107 |
- |
- |
59 |
0 |
Nordrhein-Westfalen |
435 |
691 |
- |
- |
160 |
340 |
Rheinland-Pfalz |
256 |
242 |
- |
- |
185 |
177 |
Saarland |
94 |
137 |
- |
- |
113 |
130 |
Sachsen |
961 |
995 |
- |
- |
2 540 |
2 367 |
Sachsen-Anhalt |
550 |
559 |
- |
- |
1 552 |
1 444 |
Schleswig-Holstein |
134 |
168 |
- |
- |
124 |
144 |
Thüringen |
542 |
543 |
- |
- |
1 439 |
1 339 |
Berlin |
3 224 |
3 328 |
- |
- |
2 443 |
2 341 |
Bremen |
521 |
588 |
- |
- |
230 |
249 |
Hamburg |
- |
88 |
25 |
- |
- |
43 |
- = Nichts vorhanden.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Weitere Daten zum Länderfinanzausgleich und zu
den Bundesergänzungszuweisungen finden Sie unter:
Bundesministerium der Finanzen .
Quelle:
destatis.de
Kritik
Sowohl von wissenschaftlicher Seite als auch
seitens der größten Geberländer wird der Länderfinanzausgleich heftig
kritisiert.
Das Hauptargument gegen den
Länderfinanzausgleich ist, dass er die finanziell problematische Lage
von langfristigen Nehmerländern weiter zementiere. Durch die
Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs würden Nehmerländern die
ökonomischen Anreize genommen, selbst Anstrengungen zu unternehmen, ihre
eigene Finanzen zu stabilisieren. Statt dessen würden sie sich mit einer
dauerhaften Subventionierung der Geberländer arrangieren. So hätten
defizitäre Länder weder einen Anreiz, ihre Ausgaben und Kosten
entsprechend zu senken, noch einen Anreiz, ihre Einnahmen und Steuern zu
steigern. Insofern sehen die Kritiker eine grundsätzliche
Wettbewerbsfeindlichkeit des Systems.
Von Seiten der Geberländer gibt es deswegen von
Zeit zu Zeit Bestrebungen, das System des Finanzausgleichs so zu ändern,
dass insbesondere dauerhafte Nehmerländer Anreize erhalten, ihre
Finanzposition überhaupt zu stabilisieren und aus dem dauerhaften
Nehmerstatus herauszukommen.
Nicht selten beschließen Bundesländer, in denen
ein Regierungswechsel stattgefunden hat, in ihrem ersten Regierungsjahr
eine hohe Neuverschuldung. Dieses nehmen die größten drei aktuellen
Geber-Bundesländer zum Anlass, Reformen am Länderfinanzausgleich zu
fordern. Da die Nehmerländer nicht bereit waren, zugunsten einer
verbesserten Anreizwirkung auf einen Teil ihrer finanziellen Vorteile im
System zu verzichten, waren konsensorientierte Modifikationen des
Systems im Sinne der Kritiker nicht möglich. Eines solches Konsenses
hätte es aber bedurft, um das System ändern zu können.