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Erwerbstätige
Nach Definition der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen
alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem
Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer)
oder selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben
(Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im
Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine
geringfügige Tätigkeit (Mini-Job)
ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso
als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem
Ein-Euro-Job nachgehen.
Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig
von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten
Arbeitszeit. Der internationalen Praxis folgend gelten auch Personen,
die zwar nicht arbeiten, bei denen aber Bindungen zu einem
Arbeitgeber bestehen (z. B. Personen in
Mutterschutz oder
Elternzeit, die diesen Urlaub aus einer bestehenden Erwerbstätigkeit
angetreten haben), als erwerbstätig.
Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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