Internationale Autokennzeichen
Ein Nationalitätszeichen ist ein Zeichen, das die Zuordnung einer
Einheit zu einer bestimmten Staat oder einer Nation auf den ersten Blick
ermöglichen soll. In manchen Bereichen ist die Verwendung der
Nationalitätszeichen durch internationale Vereinbarungen geregelt, um
eine weltweit eindeutige Zuordnung zu ermöglichen. Solche Regelungen
gibt es etwa bei Kraftfahrzeugen.
Internationale Unterscheidungskennzeichen dienen der Zuordnung von Kfzs
zu ihrem Zulassungsland und müssen bei einer Fahrt ins Ausland außerhalb
der EU am Fahrzeugheck links angebracht sein. Sie sagen nichts über die
Nationalität des Fahrzeughalters aus. Rechtliche Grundlagen sind das
Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949
(Artikel 20 und Anhang 4) und das Wiener Übereinkommen über den
Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Artikel 37 und Anhang 3).
In Deutschland gilt zudem § 2 Abs. 2 der Verordnung über internationalen
Kraftfahrzeugverkehr (IntVO): „Ausländische Kraftfahrzeuge und
Kraftfahrzeuganhänger müssen […] ein Nationalitätszeichen führen, das
Artikel 5 und Anlage C des Internationalen Abkommens über
Kraftfahrzeugverkehr vom 11. Oktober 1909 (RGBl 1910 S 647) oder Artikel
37 und Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8.
November 1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen muss“.
In der Europäischen Union, in der Schweiz und in
Liechtenstein
benötigen Fahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein so genanntes
Eurokennzeichen mit blauem Rand und integriertem Nationalitätszeichen
angebracht ist.
Nicht jeder Staat hat ein eigenes internationales
Unterscheidungszeichen. So gibt es z.B. keines für die Volksrepublik
China, die nach der Rechtsauffassung einiger Fachleute das frühere
Nationalitätszeichen RC übernommen bzw. niemals abgelegt hat, so dass
sie seither dasselbe Kennzeichen wie die Republik China (Taiwan) führt.
Nationalitätskennzeichen werden nicht nur an
selbstständige Staaten, sondern auch an
abhängige Gebiete sowie Kolonien vergeben.
In der Regel werden die Kürzel entweder aus
dem Landesnamen in der jeweiligen Landessprache (wie E für
España)
oder der englischen bzw. französischen Übersetzung abgeleitet.
Abweichungen treten zum Beispiel im Fall der
Schweiz auf, wo das Kürzel CH dem lateinischen
Confoederatio Helvetica entstammt. In anderen Fällen wird der
vollständige Staatsname abgekürzt wie bei RA für República
Argentina. Somit entsprechen die Kürzel nicht der heute
international üblichen ISO
3166-Norm. Eine systematische Zuteilung lässt sich vor allem bei
den
Britische Kolonien und Protektoraten erkennen. So erhielten die
europäischen Gebiete zunächst die vom Mutterland genutzten
Buchstaben GB für Great Britain ergänzt um einen
weiteren Buchstaben wie A für
Alderney, G für
Guernsey
usw. An die Kolonien in
Ostafrika wurde EA für East Africa plus K für
Kenia, T für
Tanganjika, U für
Uganda usw.
vergeben. Ein ähnliches Vorgehen wurde mit WAx für die
westafrikanischen Gebiete durchgeführt. Noch heute nutzen
Staaten wie
Kenia
oder
Gambia (WAG) dieses koloniale System.
Ändert sich der Staatsname, hat dies meist
auch Auswirkungen auf die Nationalitätszeichen.
Zaire
wechselte beispielsweise nach der Rückbenennung in
Demokratische Republik Kongo von ZRE auf CD (und
später auf CGO). Für einen Kürzelwechsel muss allerdings
nicht zwingend ein solcher Anlass vorliegen:
Rumänien
änderte R zu RO und
Finnland
1993 SF zu FIN, ohne dass sich Staatsname oder -form
änderten.
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